Das Wachstum des Wohlfahrtsstaates in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, sowohl im Westen als auch in den kommunistischen Ländern Osteuropas, habe der Staatsbürgerschaft eine neue Facette hinzugefügt, schreibt Ökonom Branko Milanović. Mit der Staatsbürgerschaft einher gehe das Recht auf eine Reihe von Leistungen, von der Rente bis zur Arbeitslosenunterstützung. Diese Leistungen stünden nur Beitragszahlern (d.h. Bürgern, die in ihren Ländern arbeiten) oder Bürgern als solche ohne beitragspflichtige Gegenleistungen (wie z.B. Familienzulagen oder Sozialhilfe) zur Verfügung.
Die Existenz des Wohlfahrtsstaates in einer Welt enormer Einkommensunterschiede zwischen den Ländern habe einen Keil zwischen Bürger reicher Länder, die in den Genuss dieser Leistungen kommen, und Bürger armer Länder, die dies nicht tun, getrieben, schreibt Milanović. Der Wohlfahrtsstaat habe einen «Staatsbürgerschaftszins» für diejenigen geschaffen, die das Glück haben, Bürger der reichen Länder zu sein; und eine «Staatsbürgerschaftsstrafe» für andere.
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