Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Diese Allgemeinen Geschätsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem GDI Gottlieb Duttweiler Institute (Veranstalter) und seinen Kunden (Teilnehmer) in Bezug auf sämtliche zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge. Diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen des Teilnehmers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 

Vertragsschluss über www.gdi.ch 

Auf www.gdi.ch gibt der Teilnehmer durch Absenden seiner Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Post annimmt. Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Nutzer die AGBs massgeblich an. 

Teilnahmegebühr 

Die Teilnahmegebühr ist im Voraus zu bezahlen. Der Preis richtet sich nach Anzahl Teilnehmer derselben Firma pro Anmeldung. Nachträgliche Anmeldungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Kurzfristige Anmeldungen (später als 2 Wochen vor dem Event) können nur mittels Kreditkarte bezahlt werden. Alle Speisen und Getränke sind im Preis inbegriffen (Ausnahmen: Seminare, die nicht im GDI stattfinden). 

Programmänderungen 

Änderungen bleiben vorbehalten. Sollte ein Anlass nicht stattfinden, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. 

Abmeldung 

Sollten Sie verhindert sein, melden Sie sich bitte schriftlich ab. 

  • Bei Abendveranstaltungen: Bis fünf volle Arbeitstage vor Anlass erstatten wir Ihnen die Teilnahmegebühr zurück, danach müssen wir den vollen Betrag verrechnen. 
  • Bei Konferenzen und Seminaren: Bis dreissig Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie die Teilnahmegebühr zurück. Danach und bis zu fünf vollen Arbeitstagen vor dem Anlass stellen wir 75% in Rechnung, bei späteren Absagen verrechnen wir den vollen Betrag. 

EinE ErsatzteilnehmerIn ist in jedem Fall willkommen. 

Zahlung 

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr ist nur mit Kredit- oder Debitkarte möglich. Akzeptiert werden Visa, Mastercard,  American Express.

Datenschutz 

Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten halten sich der Veranstalter sowie die von ihm beauftragten Partner für die Datenverwaltung an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand 

Alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand ist Zürich.


ALLGEMEINE KONDITIONEN

1 Verwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen
1a) Die vorliegenden Allgemeinen Konditionen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller/Veranstalter (Kunde) und
dem Gottlieb Duttweiler Institut (GDI) für die Miete von Tagungs- und Banketträumen sowie allfälliger Nebenleistungen
(Verpflegung, Inventar etc.). Sie finden Anwendung, soweit die Parteien keine anders lautende schriftliche Abrede getroffen
haben.

2 Vertrag / Optionsdaten
2a) Der Veranstaltungsvertrag kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen
Zusage zwischen dem GDI und dem Kunden zustande. Mit der Unterzeichnung oder einer schriftlichen Bestätigung akzeptiert
der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Konditionen, die einen integrierenden Bestandteil des Veranstaltungsvertrags bilden.
Die Offerten/Bestätigungen basieren auf den Angaben des Kunden in Hinsicht des Datums, der Zeit, der Dauer, der Gästezahl
usw. Es gelten grundsätzlich die vom GDI schriftlich bestätigten Preise, allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten, die dem
Kunden mitgeteilt werden, sobald dies der Fall ist.


2b) Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Das GDI behält sich vor, ohne Antwort des Kunden nach Ablauf der
Options-daten die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, ohne dass der Kunde das GDI hierfür haftbar machen
kann.

3 Rücktritt
3a) Solange keine unterzeichnete Auftragsbestätigung oder schriftliche Zusage des Kunden vorliegt, behält sich das GDI das
Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von einer Offerte zurückzutreten.


3b) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, usw.) behält sich das GDI das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass der
Kunde das GDI hierfür haftbar machen kann.


3c) Die Annullierung eines definitiv gebuchten Anlasses durch den Kunden ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt. Bei
Annullierungen innerhalb der nachstehend aufgeführten Fristen werden folgende Kosten des in Auftrag gegebenen Angebots
verrechnet:


Bis 50 Personen
70 - 51 Tage vor Veranstaltungsdatum 25% des in Auftrag gegebenen Angebots*
50 - 26 Tage vor Veranstaltungsdatum 50% des in Auftrag gegebenen Angebots*
25 - 0 Tage vor Veranstaltungsdatum 100% des in Auftrag gegebenen Angebots*


Ab 51 Personen
90 - 71 Tage vor Veranstaltungsdatum 25% des in Auftrag gegebenen Angebots*
70 - 51 Tage vor Veranstaltungsdatum 50% des in Auftrag gegebenen Angebots*
50 - 26 Tage vor Veranstaltungsdatum 75% des in Auftrag gegebenen Angebots*
25 - 0 Tage vor Veranstaltungsdatum 100% des in Auftrag gegebenen Angebots*


Eine Absage oder Reduktion während des Anlasses wird zu 100% verrechnet. Falls die Räumlichkeiten anderweitig vermietet
werden können, entfallen die errechneten Kosten.


* Unter Angebot verstehen sich alle vereinbarten Leistungen wie Raummiete, technische Infrastruktur, Speisen- und
Getränkeangebot.


3d) Im Falle einer erneuten Buchung, im selben Rahmen, innerhalb der nächsten 6 Monate nach Absage, werden die
Annullierungskosten dem Kunden zum Teil an die Veranstaltungskosten angerechnet.


3e) Bei kurzfristigen Buchungen von Sitzungszimmern bis 10 Personen, d.h. bis 6 Tage oder weniger vor dem
Veranstaltungstermin, werden im Falle einer Annullierung keine Kosten verrechnet. Für Buchungen, die 7 Tage und mehr vor
dem Veranstaltungstermin getätigt werden, gilt jedoch Punkt 3c).


4 Änderungen der Teilnehmerzahl
4a) Änderungen der Teilnehmerzahl nach einer definitiven Buchung müssen dem GDI schriftlich, unter Einhaltung folgender
Fristen, im Voraus mitgeteilt werden:
bis 10 Personen 2 Arbeitstage
11 – 50 Personen 4 Arbeitstage
51 – 100 Personen 10 Arbeitstage
ab 100 Personen 12 Arbeitstage

4b) Die Kalkulationen basieren auf der in der Offerte/Bestätigung angegebenen Teilnehmerzahl. Wird diese bei einer
provisorischen bzw. definitiven Reservation verringert oder vergrössert, behalten wir uns eine Neukalkulation vor.
bis 100 Personen um mehr als 10%
ab 100 Personen um mehr als 5%


5 Einbringen von Speisen und Getränken
5a) Die gesamte Bewirtung bei Veranstaltungen aller Art ist ausschliesslich Sache des GDI oder des von ihm eingesetzten
Zulieferers. Für eingebrachte Getränke wird ein Zapfengeld in Rechnung gestellt.


6 Versicherung
6a) Der Veranstalter hat für Verluste und Beschädigungen die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung durch
seine Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Hilfskräfte verursacht werden einzustehen. Das eingebrachte Gut ist vom
Veranstalter gegen alle möglichen Risiken zu versichern. Das GDI lehnt als Vermieterin jede Haftung ab. Die Bewachung von
wertvollen Gegenständen ist Sache des Veranstalters.


6b) Das Anbringen von selbst mitgebrachtem Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit vorgängiger
Zustimmung des GDIs gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Die
Versicherung von selbst mitgebrachten Sachen, Ausstellungsgegenstände etc. obliegt dem Veranstalter. Für den Verlust oder die
Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen aller Art lehnt das GDI jede Haftung und Verantwortung ab.


6c) Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er dem GDI gegenüber mit dem Veranstalter zusammen
solidarisch als Gesamtschuldner sowohl für alle Ansprüche aus dem Vertrag wie auch für alle ausservertraglichen Ansprüche.
Der Kunde haftet gegenüber dem GDI für die Bezahlung der von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten
Leistungen.


6d) Störungen oder Defekte an den vom GDI zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen, Geräten oder
Materialien werden – soweit möglich – umgehend behoben. Der Veranstalter kann in keinem Fall einen Zahlungsrückbehalt
oder Preisnachlass geltend machen.


7 Rechnungsstellung / Vorauszahlung
7a) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das GDI behält sich vor, eine
Vorauszahlung zu verlangen.


8 Verschiedene Bestimmungen
8a) Das GDI behält sich Änderungen in der Raumzuteilung vor, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner
Interessen zumutbar ist.


8b) Die Entsorgung von Abfällen wie Karton, Papier und Reste von Konferenzmaterialien kann der Veranstalter im GDI
entsorgen lassen. Bei grösseren Mengen behält sich das GDI vor, eine Entsorgungspauschale zu verrechnen.


9 Öffnungszeiten
9a) Montag – Freitag von 8 – 18 Uhr. Einsatzzeiten ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind voranzumelden, auch für Auf-
/Abbau. Die Durchführung von Anlässen an Wochenenden und Feiertagen wird mit einer Öffnung nach Stunden Anwesenheit
und Sonntags mit einem Zuschlag von 50% auf alle gebuchten Leistungen verrechnet. Hier bestehen ein Mindestumsatz und
eine Mindestgästezahl.


9b) Nachtruhe, ab 22 Uhr bitten wir um Lärmreduktion im Aussenbereich.


10 Publikationen
10a) Anzeigen in den Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im GDI bedürfen
grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das GDI. Bei Veröffentlichung ohne Zustimmung kann das GDI
die Veranstaltung absagen.


11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle vertraglichen und ausservertraglichen Streitigkeiten ist CH-8803 Rüschlikon.

Adresse GDI Gottlieb Duttweiler Institute, Langhaldenstrasse 21, CH-8803 Rüschlikon


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Studien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem GDI Gottlieb Duttweiler Institute (Verkäufer) und ihren Kunden (Käufer) in Bezug au sämtliche zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen. Diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 

Angebot 

Das Angebot des Verkäufers ist unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Ausschlaggebend für alle Preise ist immer derjenige in CHF.

Vertragsschluss über www.gdi.ch 

Auf www.gdi.ch gibt der Käufer durch Absenden seiner Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Verkäufer dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung der Ware annimmt. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Nutzer die AGBs massgeblich an. 

Preise 

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt. angegeben. Die Preise sind netto. Die Portokosten sind für Lieferungen innerhalb Europas inbegriffen. 

Zahlung 

Bestellungen sind nur mit Kredit- oder Debitkarte möglich. Akzeptiert werden Visa, Mastercard, American Express sowie die Karte der Schweizer Postfinance. 

Lieferung 

Angaben zur Verfügbarkeit und zu Lieferfristen sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden durch den Verkäufer schriftlich bestätigt. Warenvorrat vorausgesetzt, erfolgt die Zustellung in der Regel werktags innert 2 – 4 Arbeitstagen. Bei Lieferverzögerungen von mehr als 30 Tagen ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von Dritten verursacht wurden. 

Immaterialgüter- und Markenrechte 

Immaterialgüter- und andere Schutzrechte an den Waren, namentlich Urheberrechte sowie Copyrights usw. werden durch den Kauvertrag nicht berührt. 

Garantie 

Der Käufer muss offensichtliche Mängel spätestens 8 Tage nach Erhalt der Lieferung melden, später entdeckte Mängel so bald als möglich, ansonsten die Ware als akzeptiert gilt. Die defekte Ware ist mit einer Kopie der Rechnung und einem detaillierten Fehler-beschrieb an folgende Adresse zurückzuschicken: GDI Gottlieb Duttweiler Institute, Langhaldenstrasse 21, 8803 Rüschlikon, Schweiz. Im Falle einer Gewährleistung entscheidet der Verkäufer, ob die Wandelung oder ein Umtausch vorgenommen wird. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die der Käufer allein zu verantworten hat, z. B. infolge unsachgemässer Behandlung, natürlicher Abnutzung oder nicht vom Verkäufer zu verantwortender äusserer Einflüsse. 

Datenschutz 

Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten hält sich der Verkäufer an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand 

Alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand ist Zürich. 

Kontakt GDI Studien 

GDI Gottlieb Duttweiler Institute 
Langhaldenstrasse 21 
Telefon +41 44 724 61 11 
info@gdi.ch